Beschluss des Kreisvorstandes der Senioren-Union Göttingen

Der Kreisvorstand der Senioren-Union Göttingen hat am 8.7.2015 festgestellt und beschlossen:

„Die in den Telefongesprächen mit den Vorstandsmitgliedern D., L. und A. von Herrn Hajek vorgetragenen ehrenrührigen und verleumderischen Aufforderungen, Aussagen und Beschuldigungen verstoßen aufs Gröblichste gegen den an einen Landesvorsitzenden der SUN zu stellenden Verhaltenscodex.

Deshalb beschließt der Vorstand, den Ausschluss von Herrn Hajek aus der CDU und der Senioren-Union einzuleiten.
Der Vorsitzende wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an das zuständige Parteigericht zu stellen und Frau RAin Dr. E. B. R.-H.- Vollmacht für das Verfahren zu erteilen.“

Anmerkung zum Beschluss:
Wegen des komplizierten Verfahrens eines Parteiausschlusses eines Landesvorsitzenden – Antrag kann nur der Landesvorstand stellen – wurde von diesem Beschluss Abstand genommen. Dafür sind alle Mitglieder des Landesvorstandes der SUN per Mail von dem Vorgang informiert worden.


Strafantrag Winter

Staatsanwaltschaft Göttingen
Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt
Dr. Stefan Studenroth
Waageplatz 7
37073 Göttingen

Strafantrag

Sehr geehrter Herr Dr. Studenroth,

hiermit stelle ich Strafantrag gegen Herrn Rainer Hajek, Am Brunskamp 3, 26345 Bockhorn wegen übler Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 und 188 StGB).

Begründung:
Zur Begründung nehme ich Bezug auf die nachfolgende Notiz von Herrn S. D., über ein Telefongespräch mit Herrn Rainer Hajek, Vorsitzender der Senioren-Union der CDU in Niedersachsen vom 29. Juni 2015:

zur Gesprächsnotiz

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