Pflegende Angehörige aus dem Abseits holen

Senioren-Union der CDU – Kreisvereinigung Göttingen
Pressemitteilung

Pflegende Angehörige aus dem Abseits holen

In Deutschland werden rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen – das sind ca. 1,6 Millionen Menschen – zu Hause versorgt und betreut. Die Hauptlast der häuslichen Versorgung tragen die Angehörigen. Nach Auffassung der Senioren-Union der CDU Göttingen werden in Niedersachsen weit über 100.000 pflegebedürftige Eltern, Großeltern aber auch Kinder von Ihren Familienangehörigen gepflegt. Sie kümmern sich jahrelang rund um die Uhr um die Pflegebedürftigen und sind durch die andauernde Pflege, 10 bis 15 Jahre sind keine Seltenheit, körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und durch ihre zeitliche Belastung gesellschaftlich isoliert.

„Endlich – so der Kreisvorsitzende der Senioren Union Göttingen Gerhard Winter – kümmert sich die Bundesregierung in Person des Bundesgesundheitsminister intensiver um dieses stark benachteiligte Millionenheer pflegender Angehöriger.“ Die Senioren-Union begrüßt die von Minister Rösler angeschobene Diskussion über die Zukunft der Pflege und hofft, dass in einem transparenten Verfahren die Bedarfe der pflegenden Angehörigen in den Focus der der Folgeerscheinungen der demografischen Entwicklung gerückt werden.

Als kontraproduktiv zu dieser positiven Nachricht aus Berlin kritisiert die Senioren-Union allerdings die Streichung des Investitionskostenzuschusses für die Kurzzeitpflege durch das niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 2011.

Dazu Gerhard Winter, der auch sozialpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion Göttingen ist: „Bestürzt mussten wir durch die Medien erfahren, dass bei der so genannten „eingestreuten Kurzzeitpflege“ in stationären Einrichtungen der Dauerpflege der Investitionskostenzuschuss seit dem 1. Januar 2011 vom Land nicht mehr gezahlt wird. Dass dieser Zuschuss an solitäre Einrichtungen weiterhin gezahlt werden soll, macht diese Entscheidung nicht besser, denn in diesen Spezialeinrichtungen nur für Kurzzeitpflege gibt es in ganz Niedersachsen nur ca. 310 Plätze.“
Die eingestreute Kurzzeitpflege war für pflegende Familienmitglieder bisher eine gute, oft die einzige Möglichkeit ihre zu pflegenden Angehörigen versorgt zu wissen und etwas für ihre eigene Gesundheit tun zu können. Zur „Belohnung“ für ihre aufopfernde, körperlich und geistig erschöpfende Pflege, müssen sie durch die Streichung der Investitionskostenpauschale nunmehr zusätzlich zu den „Hotelkosten“ ganz erheblich Beträge an die stationären Pflegeheime zahlen.
Nach Überzeugung der Senioren- Union werden diese zusätzlichen Kosten dazu führen, dass pflegende Angehörige diese Chance zum Ausspannen und zur Erholung allein aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen, dadurch körperlich und seelisch nicht mehr in der Lage sind weiter zu Hause zu pflegen und gezwungen sind, die pflegebedürftige Person stationär unterzubringen. Möglich wäre auch, die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten beim Sozialamt geltend zu machen, was wiederum die kommunalen Kassen erheblich belasten würde. Winter abschließend: „Bei allem Verständnis für erforderliche Sparmaßnahmen – diese Kürzung ist kontraproduktiv zu den Zielsetzungen des § 42 SGB XI, der Stärkung der Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit pflegender Angehöriger und dem Grundsatz der sozialen Pflegeversicherung, dem Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege.“

Rosdorf, den 17. Februar 2011
Gerhard Winter

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