Kurzzeitpflege weiter fördern

Senioren-Union der CDU – Kreisvereinigung Göttingen
Pressemitteilung

Kurzzeitpflege weiter fördern
Senioren- Union kritisiert Streichung der Zuschüsse

Die Senioren-Union – Kreisvereinigung Göttingen – kritisiert die Streichung des Investitionskostenzuschusses für die Kurzzeitpflege durch das niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 2011 aufs Heftigste.

Gerhard Winter, Vorsitzender der Senioren-Union Göttingen dazu: „Bestürzt mussten wir durch die Medien erfahren, dass bei der so genannten „eingestreuten Kurzzeitpflege“ in stationären Einrichtungen der Dauerpflege und der Verhinderungspflege der Investitionskostenzuschuss von 16,00 Euro pro Tag seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr gezahlt wird. Dass dieser Zuschuss an solitäre Einrichtungen weiterhin gezahlt werden soll, macht diese Entscheidung nicht besser, denn in diesen Spezialeinrichtungen nur für Kurzzeitpflege gibt es in ganz Niedersachsen nur ca. 310 Plätze.“

Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt und betreut. Die Hauptlast der häuslichen Versorgung tragen die Angehörigen, aber auch Nachbarn und Freunde. Weit über 100.000 Pflegebedürftige werden nach Auffassung der Senioren-Union in Niedersachsen von Ihren Familienangehörigen gepflegt. Sie kümmern sich jahrelang rund um die Uhr um die Pflegebedürftigen und sind durch die lang andauernde Pflege, 10 bis 15 Jahre sind keine Seltenheit, körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und durch ihre zeitliche Belastung gesellschaftlich isoliert.

Die eingestreute Kurzzeitpflege war daher bisher eine gute Möglichkeit ihre zu pflegenden Angehörigen versorgt zu wissen und etwas für ihre eigene Gesundheit tun zu können. Zur „Belohnung“ für ihre aufopfernde, körperlich und geistig erschöpfende Pflege, müssen sie durch die Streichung der Investitionskostenpauschale nunmehr zusätzlich zu den „Hotelkosten“ bis zu 480 Euro zahlen.

Nach Überzeugung der Senioren- Union werden diese zusätzlichen Kosten dazu führen, dass pflegende Angehörige diese Chance zum Ausspannen und zur Erholung allein aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen.

Dass, wie es in der einschlägigen Begründung zum niedersächsischen Haushaltsbegleitgesetz heißt, in 40 % der Fälle die Inanspruchnahme eingestreuter Kurzzeitpflege innerhalb kürzester Zeit die Aufnahme in vollstationäre Dauerpflege folge, dürfe –so Gerhard Winter – kein Anlass sein, diese Zuschüsse für mehr als 60.000 pflegende Angehörige (60%) ebenfalls zu streichen.

Winter abschließend: Bei allem Verständnis für erforderliche Sparmaßnahmen – diese Kürzung sollte umgehend zurück genommen werden, denn sie ist kontraproduktiv zu den Zielsetzungen des § 42 SGB XI, der Stärkung der Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit pflegender Angehöriger und verletzt den Grundsatz der sozialen Pflegeversicherung, dem Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege.

Rosdorf, den 21. Januar 2011
Gerhard Winter

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