Kultur im ländlichen Raum

GuT, dass wir uns um Kultur im ländlichen Raum kümmern

Zentrale Themen jeder Gemeinde, jeder Ortschaft sind Arbeitsplätze, Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Mobilität. Jedoch das, was einen Ort oder eine Region attraktiv macht, was das Zusammenleben in einer Dorfgemeinschaft oder die Atmosphäre einer Stadt ausmacht, ist weit mehr.
Erst wenn man sich mit seinem Wohnort verbunden fühlt, sich mit ihm identifiziert und sich ein Gemeinschaftsgefühl entwickelt, lassen sich Wurzeln schlagen. Das kulturelle Angebot einer Ortschaft, einer Gemeinde darf in seiner identitätsstiftenden Bedeutung und verbindenden Wirkung nicht unterschätzt werden.

Kultur bietet die Möglichkeit zur Entfaltung und prägt damit das gesellschaftliche Zusammenleben. Eine bunte Kulturlandschaft fördert die Lebensqualität auch in ländlichen Gebieten.
Es profitieren nicht nur diejenigen, die aktiv oder passiv am Kulturgeschehen teilnehmen, sondern die Ortschaften einer Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Kultur findet bei weitem nicht nur in Städten wie Göttingen statt. Nicht nur das Göttinger Symphonieorchester, das Deutsche oder das Junge Theater sind Kultur sondern auch die Laienspielgruppe in Sieboldshausen oder der Männergesangverein in Obernjesa.

Diese „ländliche Kultur“ wollen wir erhalten, nachhaltig fördern und zukunftsfähig machen.
Dazu brauchen wir die Hilfe und Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaften unserer Gemeinde. Kulturtreibende gleich welcher Art brauchen Beifallsbekundungen, Applaus.
Das heißt hingehen, mitmachen und sich über die Angebote freuen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das kulturelle Angebot einer Ortschaft, einer Gemeinde darf in seiner identitätsstiftenden Bedeutung und verbindenden Wirkung nicht unterschätzt werden.

Kultur bietet die Möglichkeit zur Entfaltung und prägt damit das gesellschaftliche Zusammenleben. Eine bunte Kulturlandschaft fördert die Lebensqualität auch in ländlichen Gebieten.
Es profitieren nicht nur diejenigen, die aktiv oder passiv am Kulturgeschehen teilnehmen, sondern die Ortschaften einer Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Kultur findet bei weitem nicht nur in Städten wie Göttingen statt. Nicht nur das Göttinger Symphonieorchester, das Deutsche oder das Junge Theater sind Kultur sondern auch die Laienspielgruppe in Sieboldshausen oder der Männergesangverein in Obernjesa.

Diese „ländliche Kultur“ wollen wir erhalten, nachhaltig fördern und zukunftsfähig machen.
Dazu brauchen wir die Hilfe und Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaften unserer Gemeinde. Kulturtreibende gleich welcher Art brauchen Beifallsbekundungen, Applaus.
Das heißt hingehen, mitmachen und sich über die Angebote freuen.

 

Beschluss des Kreisvorstandes der Senioren-Union Göttingen

Der Kreisvorstand der Senioren-Union Göttingen hat am 8.7.2015 festgestellt und beschlossen:

„Die in den Telefongesprächen mit den Vorstandsmitgliedern D., L. und A. von Herrn Hajek vorgetragenen ehrenrührigen und verleumderischen Aufforderungen, Aussagen und Beschuldigungen verstoßen aufs Gröblichste gegen den an einen Landesvorsitzenden der SUN zu stellenden Verhaltenscodex.

Deshalb beschließt der Vorstand, den Ausschluss von Herrn Hajek aus der CDU und der Senioren-Union einzuleiten.
Der Vorsitzende wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an das zuständige Parteigericht zu stellen und Frau RAin Dr. E. B. R.-H.- Vollmacht für das Verfahren zu erteilen.“

Anmerkung zum Beschluss:
Wegen des komplizierten Verfahrens eines Parteiausschlusses eines Landesvorsitzenden – Antrag kann nur der Landesvorstand stellen – wurde von diesem Beschluss Abstand genommen. Dafür sind alle Mitglieder des Landesvorstandes der SUN per Mail von dem Vorgang informiert worden.


Strafantrag Winter

Staatsanwaltschaft Göttingen
Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt
Dr. Stefan Studenroth
Waageplatz 7
37073 Göttingen

Strafantrag

Sehr geehrter Herr Dr. Studenroth,

hiermit stelle ich Strafantrag gegen Herrn Rainer Hajek, Am Brunskamp 3, 26345 Bockhorn wegen übler Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 und 188 StGB).

Begründung:
Zur Begründung nehme ich Bezug auf die nachfolgende Notiz von Herrn S. D., über ein Telefongespräch mit Herrn Rainer Hajek, Vorsitzender der Senioren-Union der CDU in Niedersachsen vom 29. Juni 2015:

zur Gesprächsnotiz

Leitfaden Vorsorgevollmacht

Vorsorge

Leitfaden

Allgemeine Vollmacht (Generalvollmacht)
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung

Leitfaden

Allgemeine Vollmacht (Generalvollmacht) – Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Für den Fall des Falles sollten Sie vorsorgen.

Dieser  Leitfaden soll Ihnen helfen, sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren und die für Sie geeignete Lösung zu finden.
Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor der endgültigen Erstellung einer Vollmacht bzw.
Verfügung individuell beraten lassen. 
Beispielsweise durch einen Notar Ihrer Wahl oder durch Seniorenverbände

Rechtzeitig mitbestimmen durch Erteilung einer Vollmacht

Jeder kann im Alter oder aus anderen unvorhersehbaren gesundheitlichen
Gründen einmal in eine Situation kommen, in der  eigenverantwortliches Handeln nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist  und ist dann auf die Hilfe und Fürsorge Anderer angewiesen.
In diesem Fall können auch Ihre Familienangehörigen nicht  entscheiden.
Auch Ehegatten oder Kinder können nur mit einer entsprechenden Vollmacht 
handeln.

Es ist daher wichtig, für eine solche Situation Vorsorge zu treffen.

  • Dies kann geschehen durch
  • 
eine Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • 
Betreuungsverfügung
  • oder eine Patientenverfügung

So können schon rechtzeitig Entscheidungen getroffen werden für den Fall, dass jemand aus Gründen körperlicher oder geistiger Erkrankung oder aus Gründen des Alters nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen oder die eigenen Angelegenheiten sinnvoll zu regeln.

Im Folgenden sind die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert.
Die beigefügten Muster sollen   helfen,  die Vollmacht und/oder Betreuungsverfügung
nach  den persönlichen Bedürfnissen niederzuschreiben oder beurkunden zu lassen.

In allen Fällen sollten möglichst genaue Bestimmungen getroffen werden, die Formulierungen sollten eindeutig sein, damit tatsächlich der persönliche Wille umgesetzt werden kann.

Leitfaden Vorsorgevollmacht (PDF)